Vernehmlassung Steuergesetzrevision 2018
Die Steuergesetzrevision 2018 besteht aus zwei Nachträgen.
Nachtrag 1:
- Begrenzung des Fahrkostenabzugs auf Fr. 5 000. sowie Anpassung des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs.
Nachtrag 2:
- Anpassungen an übergeordnetes Recht;
- Möglichkeit zur Erhöhung des Gewinnsteuersatzes bei Juristischen Personen auf Antrag;
- Präzisierungen und Vereinfachungen.
Vernehmlassung:
Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens bieten wir Ihnen Gelegenheit, sich zu diesen Vorschlägen zu äussern. Die Vernehmlassung dauert bis 17. März 2017. Um die Verarbeitung der Antworten zu erleichtern, sind wir um die Retournierung des ausgefüllten Fragebogens per Mail an finanzdepartement@ow.ch im Word-Format sehr dankbar.
Zugehörige Objekte
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Steuergesetzrevision_2018_Schreiben_Vernehmlassung_inkl._Einladung_Informationsveranstaltung.pdf (PDF, 68.97 kB) | Download | 0 | Steuergesetzrevision_2018_Schreiben_Vernehmlassung_inkl._Einladung_Informationsveranstaltung.pdf |
Steuergesetzrevision_2018_Erlauterungen_samt_Anhangen_Vernehmlassungsvorlage.pdf (PDF, 485.33 kB) | Download | 1 | Steuergesetzrevision_2018_Erlauterungen_samt_Anhangen_Vernehmlassungsvorlage.pdf |
Steuergesetzrevision_2018_Fragebogen_Vernehmlassung.DOC (DOC, 183.5 kB) | Download | 2 | Steuergesetzrevision_2018_Fragebogen_Vernehmlassung.DOC |
Steuergesetzrevision_2018_Vernehmlassungsliste.pdf (PDF, 61.17 kB) | Download | 3 | Steuergesetzrevision_2018_Vernehmlassungsliste.pdf |