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Zusatzfinanzierung für Naturgefahrenabwehr

20. Februar 2017
Beschreibung:
Der Regierungsrat hat einen Nachtrag zum Wasserbaugesetz zur Schaffung einer Zusatzfinanzierung für die Naturgefahrenabwehr in die Vernehmlassung geschickt. Es soll eine Gesetzesgrundlage zur Einführung eines verhältnismässigen Beitrags der Sachversicherungen an die Naturgefahrenabwehr geschaffen werden. Damit können jährlich rund 1,3 Millionen Franken für die integrale Naturgefahrenabwehr generiert werden.

Auflageunterlagen:
Gegenstand der vorliegenden öffentlichen Auflage bilden der Nachtrag zum Wasserbaugesetz, Art. 23a, sowie der erläuternde Bericht dazu. Zur Information werden auch die Ausführungsbestimmungen zum Vollzug von Art. 23a des Wasserbaugesetzes mit aufgelegt. Sie sind jedoch nicht Gegenstand der Vernehmlassung.

Wir laden Sie ein, zur Vorlage Stellung zu nehmen. Bitte senden Sie Ihre schriftliche Stellungnahme an das Bau- und Raumentwicklungsdepartement Obwalden, Flüelistrasse 3, Postfach 1163, 6061 Sarnen oder elektronisch an bau-raumentwicklungsdepartement@ow.ch. Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. Mai 2017.

Zugehörige Objekte

Name
Einladung_VL_Zusatzfinanzierung_Naturgefahrenabwehr.PDF (PDF, 69.33 kB) Download 0 Einladung_VL_Zusatzfinanzierung_Naturgefahrenabwehr.PDF
Synopse_Wasserbaugesetz_VL_Zusatzfinanzierung_Naturgefahrenabwehr.PDF (PDF, 16.27 kB) Download 1 Synopse_Wasserbaugesetz_VL_Zusatzfinanzierung_Naturgefahrenabwehr.PDF
Erlauternder_Bericht_VL_Zusatzfinanzierung_Naturgefahrenabwehr.PDF (PDF, 434.68 kB) Download 2 Erlauternder_Bericht_VL_Zusatzfinanzierung_Naturgefahrenabwehr.PDF
Synopse_Ausfuhrungsbestimmungen_VL_Zusatzfinanzierung_Naturgefahrenabwehr.PDF (PDF, 15.18 kB) Download 3 Synopse_Ausfuhrungsbestimmungen_VL_Zusatzfinanzierung_Naturgefahrenabwehr.PDF
Adressaten_VL_Zusatzfinanzierung_Naturgefahrenabwehr.PDF (PDF, 44.08 kB) Download 4 Adressaten_VL_Zusatzfinanzierung_Naturgefahrenabwehr.PDF