Nachtrag Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (Finanzvorlage 2020): Vernehmlassungsverfahren
Die Nachträge zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz und zur entsprechenden Verordnung (Finanzvorlage 2020) beinhalten folgende Schwerpunkte:
- Es sollen die Mittleren Prämien anstelle der kantonalen Durchschnittsprämien für die Berechnung der Richtprämien verwendet werden. Das bedeutet eine präzisere Datenbasis und eine Annäherung der Hochrechnungen an die effektiven Prämienkosten.
- Der IPV-Anspruch soll auf die Höhe der effektiven Prämien für die obligatorische Krankenversicherung begrenzt werden.
- Die vorletzte Steuerperiode soll fix als Basis für die Verfügungen dienen.
- Jugendliche, die neu in die Steuerpflicht eintreten, sollen in diesem Jahr die Kinderrichtprämie erhalten.
Der Budgetbetrag für die IPV soll sich dadurch um rund 2,2 Millionen Franken reduzieren.
Die Vernehmlassungsteilnehmenden sind gebeten, für ihre Stellungnahme den beigefügten Fragebogen zu verwenden.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis 18. März 2019.
Für weitere Informationen steht das Gesundheitsamt gerne zur Verfügung
(Telefon 041 666 62 94, E-Mail patrick.csomor@ow.ch).
Zugehörige Objekte
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Erläuternder Bericht (PDF, 621.39 kB) | Download | 0 | Erläuternder Bericht |
Synopse EG-KVG (PDF, 132.31 kB) | Download | 1 | Synopse EG-KVG |
Synopse Verordnung EG-KVG (PDF, 163.73 kB) | Download | 2 | Synopse Verordnung EG-KVG |
Anhang1: Berechnungsbeispiele (PDF, 286.41 kB) | Download | 3 | Anhang1: Berechnungsbeispiele |
Einladungsschreiben (PDF, 60.17 kB) | Download | 4 | Einladungsschreiben |
Vernehmlassungsadressaten (PDF, 57.35 kB) | Download | 5 | Vernehmlassungsadressaten |
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Fragebogen (DOCX, 164.86 kB) | Download | 7 | Fragebogen |