Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele
Der Kanton Obwalden passt die kantonalen Regelungen über Geldspiele dem Bundesrecht an und fasst sie im Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz zusammen.
Wichtigste Neuerungen:
- Neu können im Kanton kleine Pokerturniere durchgeführt werden.
- Kleinlotterien an Unterhaltungsanlässen (Tombolas, Lottos), bei denen die Summe der Einsätze weniger als 10 000 Franken beträgt, sind bewilligungsfrei.
- Die Bewilligungspflicht für Spiellokale und Geschicklichkeitsspielautomaten ohne Sach- oder Geldgewinn wird aufgehoben.
- Die Abgaben für Geschicklichkeitsspielautomaten werden an die bundesrechtlichen Vorgaben angepasst.
Die Vernehmlassung dauert bis Ende April 2020. Die Vernehmlassungsteilnehmenden sind gebeten, für ihre Stellungnahme den aufgeschalteten Fragebogen im Word-Format zu verwenden und an das Volkswirtschaftsdepartement (volkswirtschaftsdepartement@ow.ch, Betreff: Vernehmlassung EG BGS) zu senden.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Einladung (PDF, 1.3 MB) | Download | 0 | Einladung |
Erläuternder Bericht (PDF, 247.89 kB) | Download | 1 | Erläuternder Bericht |
Synopse (PDF, 203.96 kB) | Download | 2 | Synopse |
Fragebogen (DOCX, 38.65 kB) | Download | 3 | Fragebogen |