Personalgesetzgebung
Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis der Angestellten der Staatsverwaltung wird im Staatsverwaltungsgesetz, der Personalverordnung und in entsprechenden Ausführungsbestimmungen geregelt.
Folgende gesetzlichen Grundlagen sind für die Anstellung beim Kanton Obwalden von
Bedeutung:
Staatsverwaltungsgesetz
Personalverordnung
Ausführungsbestimmungen über die Stellenbewertung und Entlöhnung
Ausführungsbestimmungen über die Anstellungsbefugnisse und das Personaldossier
Ausführungsbestimmungen über die Arbeitszeit bei der kantonalen Verwaltung
Ausführungsbestimmungen über die Spesenentschädigungen und Zulagen im Staatsdienst
Ausführungsbestimmungen über die Weiterbildung bei der kantonalen Verwaltung
Verordnung über die berufliche Vorsorge
Personalvorsorgekasse Obwalden
Verordnung über das Anstellungsverhältnis der Lehrpersonen
Ausführungsbestimmungen zum Polizeigesetz