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Weisungen Steuererlass

Wer in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten ist, hat die Möglichkeit, bei der Finanzverwaltung, Abteilung Steuerbezug, St. Antonistrasse 4, 6060 Sarnen, ein schriftlich begründetes Gesuch um Steuererlass einzureichen (Art. 252 Steuergesetz (StG) bzw. Art. 167 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG)). Ausserdem ist der ebenfalls hinterlegte "Fragebogen zum Steuererlassgesuch" vollständig auszufüllen und unter Beilage sämtlicher aktuellen Belege (laufendes Kalenderjahr) an die Erlassbehörde einzureichen.

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