Wildunfälle
Bei einem Verkehrsunfall mit Wildtieren ist durch den Fahrzeuglenker umgehend Meldung beim zuständigen Wildhüter oder bei der Polizei zu erstatten. Die Unfallstelle darf erst verlassen werden, wenn der Wildhüter oder die Polizei vor Ort ist oder die Einwilligung des Wildhüters oder der Polizei vorliegt. Eine Kollision mit einem Wildtier bleibt für den Fahrzeuglenker in der Regel straffrei. Wenn sich der Fahrzeuglenker nicht oder erst zu spät meldet (beispielsweise wenn es um die Schadensregelung mit der Versicherung geht), wird er wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz (Tierquälerei) und Strassenverkehrsgesetz (Pflichtwidriges Verhalten nach Verkehrsunfall) zur Anzeige gebracht.
Unfälle mit Wildtieren verhindern
Vor allem in der Dämmerung und nachts sowie während der kalten Jahreszeit kommt es zu einer Häufung von Verkehrsunfällen mit Wildtieren. Folgende Tipps können helfen, einen Unfall mit Wildtieren zu vermeiden:
- Auf das Signal "Wildwechsel" achten und das Tempo reduzieren.
- Fernlicht ausschalten, Schritttempo fahren oder anhalten, wenn ein Tier am Strassenrand gesehen wird. Tiere werden durch die Scheinwerfer der Fahrzeuge geblendet und können dadurch schreckhaft und unberechenbar reagieren.
- Wildtiere kommen oft nicht alleine: Wenn Wildtiere die Strasse überqueren, können noch weitere folgen.
Verhalten nach Unfall mit Wildtier
- Unfallstelle sichern (Pannenblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen)
- Sich dem Wildtier nicht annähern oder diesem folgen
- Sich merken, wo und in welche Richtung das Wildtier ggf. weggerannt ist
- Die Polizei via Tel 117 avisieren; eine Polizeipatrouille und/oder der Wildhüter kommen unverzüglich vor Ort
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Verkehrs- und Sicherheitspolizei | +41 41 666 65 00 | kapo@ow.ch |