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Auslandurlaub

Auslandurlaub bis 12 Monate

Bei Auslandaufenthalten von weniger als 12 Monaten benötigen Sie keine militärische Bewilligung. Folgende Punkte sind jedoch zu beachten:

  • Melden Sie uns eine Zustelladresse während ihrer Abwesenheit
  • Fällt Ihr Auslandaufenthalt in eine militärische Dienstleistung, reichen Sie bitte 14 Wochen vor der Dienstleistung ein Dienstverschiebungsgesuch ein; siehe Wiederholungskurs (WK) / Dienstverschiebung / Urlaub
  • Haben Sie ein Aufgebot für den Zivilschutz während Ihres Auslandaufenthaltes, melden Sie sich bei der zuständigen Zivilschutzstelle 
  • Sollten Sie auf Grund des Auslandaufenthaltes Ihre Schiesspflicht nicht erfüllen können, reichen Sie ein Dispensationsgesuch bei der Dienststelle Militär ein
     

Auslandurlaub mehr als 12 Monate

Meldepflichtige, welche sich länger als 12 Monate im Ausland aufhalten, müssen ein Gesuch für Auslandurlaub – in der Regel 2 Monate vor Abreise - bei der Dienststelle Militär beantragen. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen: 

  • Zivilrechtliche Abmeldung von Ihrer Wohngemeinde ins Ausland
  • Rückgabe der persönlichen Ausrüstung in einer Retablierungsstelle
  • Bezahlung von sämtlichen offenen Wehrpflichtersatzforderungen
  • Begleichung sämtlicher offenen militärischen Strafen und Bussen

Mit einem bewilligten Auslandurlaub werden Sie nicht mehr zu Dienstleistungen aufgeboten bis zu einer allfälligen Rückkehr. Melden Sie sich bei Rückkehr innert 2 Wochen bei der kantonalen Militärbehörde des Zuzugortes. Das entsprechende Formular für ein Gesuch um Auslandurlaub finden Sie hier: Link 

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