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Ausserdienstliche Schiesspflicht

Grundsätzlich beginnt die ausserdienstliche Schiesspflicht im folgenden Kalenderjahr nach Abschluss der Rekrutenschule und ist jährlich bis zur militärischen Entlassung zu erfüllen. Im Entlassungsjahr entfällt die Schiesspflicht. Eine Abfrage der Schiessdaten finden Sie jeweils ab ca. Mitte April hier:

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