Wo finde ich Informationen zum Schutzraum?
Schutzbauten werden primär für den Fall des bewaffneten Konflikts erstellt, können aber auch bei Katastrophen und in Notlagen als Notunterkünfte genutzt werden. Der Grundsatz lautet: Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner soll ein Platz in einem Schutzraum in der Nähe des Wohnorts zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Dienststelle Zivilschutz | +41 41 666 64 22 | zivilschutzstelle@ow.ch |