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Swisslos-Fonds Gesundheit

Mit dem Verkauf von Losen, Lottos, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen erwirtschaftet die Interkantonale Landeslotterie SWISSLOS einen Gewinn. Jeder Kanton erhält davon seinen Anteil nach einem Schlüssel (Kantonsbevölkerung und Umsatz). Wie die Fondsgelder eingesetzt werden, entscheiden die Kantone gemäss ihren Vorgaben.

Im Kanton Obwalden werden die Fondsmittel ausschliesslich für wohltätige, gemeinnützige, kulturelle und/oder sportliche Zwecke verwendet.

Weitere Informationen: Swisslos Obwalden

Wofür kann ein Gesuch gestellt werden?

Es können Gesuche zu Projekten und Veranstaltungen im Bereich Gesundheit eingereicht werden, die einen engen Bezug zum Kanton Obwalden oder Bezug zur Region Zentralschweiz haben.

Ablauf

Schritt 1

Füllen Sie das Antragsformular aus.

Schritt 2

Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit dem Projektkonzept und dem Budget an das Gesundheitsamt.

Per Mail: gesundheitsamt@ow.ch oder
Per Post : Gesundheitsamt Obwalden, St. Antonistrasse 4, 6060 Sarnen

Bitte beachten Sie die Kriterien zur Beurteilung von Beitragsgesuchen im Bereich Gesundheit.

Im Anschluss an die Gesuchsprüfung wird der Entscheid schriftlich mitgeteilt.

 

Wiedererwägung

Das Gesundheitsamt entscheidet endgültig. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung.

 

Gesetzliche Grundlagen

Ausführungsbestimmungen über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds GDB 975.3

Zugehörige Objekte