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Wohnbau- und Eigentumsförderung (WEG)

Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG)
Die Wohnbauförderung gemäss dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974 wurde vom Bund am 31. Dezember 2001 eingestellt. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Hilfen, die vorher zugesichert wurden. Diese werden noch während 25 Jahren weitergeführt. Die letzten Geschäfte laufen daher im Jahr 2026 aus. Das WEG ist für sie weiterhin die gültige Rechtsgrundlage.

Gesuche um Zusatzverbilligung für bestehende Geschäfte können weiterhin mit dem Formular WEG 8.5 beim Volkswirtschaftsamt des Kantons Obwalden eingereicht werden. Das Formular kann bei der zuständigen Stelle des Volkswirtschaftsamts (041 618 63 18, volkswirtschaftsamt@ow.ch) bezogen werden.

Für weitere Fragen, Informationen und rechtliche Grundlagen zum WEG wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO, WEG).

Wohnraumförderungsgesetz (WFG) seit 2003
Gestützt auf das Wohnraumförderungsgesetz (WFG) kann der Bund den Bau oder die Erneuerung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen, den Zugang zu Wohneigentum, die Tätigkeiten der Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus sowie die Forschung im Wohnbereich fördern.

Für die Förderung sind direkte und indirekte Hilfen vorgesehen. Die vom Bund direkt gewährten Darlehen sind seit 2003 sistiert. Für weitere Fragen, Informationen und rechtliche Grundlagen zum WFG wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO, WFG).

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