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Kulturförderung, Beitragsgesuch

Wofür kann ein Gesuch gestellt werden?

Es können Gesuche zu kulturellen Projekten und Veranstaltungen aller Kultursparten gestellt werden, die einen engen Bezug zum Kanton Obwalden (z.B. Thema, Mitwirkende, Aufführungsort) oder allenfalls zum Kulturraum Zentralschweiz haben. Es wird schwerpunktmässig das professionelle Kulturschaffen unterstützt.

Was muss ein Gesuch enthalten?

Kontakt: Adresse, Tel.-Nr., E-Mail der Kontaktperson für allfällige Rückfragen und für die Zustellung der Gesuchsbeantwortung
Projektbeschrieb: genaue Umschreibung des Vorhabens mit beteiligten Personen und dem Zeitpunkt der Durchführung; allenfalls Demo-Material
Budget: detaillierte Auflistung der geplanten Ausgaben und voraussichtlichen Einnahmen, einschliesslich der Eigenleistungen der Gesuchstellenden, Nennung des Fehlbetrages
Finanzierungsplan: wie soll der Fehlbetrag gedeckt werden? An welche anderen Förderungsstellen und Sponsoren werden ebenfalls Gesuche gestellt und über welche Beträge?

 

Wohin muss das Gesuch geschickt werden?

Gesuche müssen per Post gestellt werden an:

Bildungs- und Kulturdepartement
Abteilung Kultur
Brünigstrasse 178
6060 Sarnen

Gesuche per E-Mail, Telefax o.ä. werden nicht behandelt!

Nach welchen Kriterien wird das Gesuch beurteilt?

Selbstverständlich muss jedes Gesuch individuell behandelt und überprüft werden. Hauptkriterien sind jedoch immer:

1. Qualität: Eigenständigkeit, Innovation, Authentizität, Stimmigkeit der Projekteingabe
2. Bezug zu Obwalden: Inhalt, Erarbeitung, Durchführung, Träger, Bedeutung
3. Finanzplanung:  angemessenes Budget, breit abgestützte Finanzierung
4. Resonanz: Relevanz, Wahrnehmung, Öffentlichkeit, Ausstrahlung, Charisma, überkommunale Bedeutung

Je nach Projekt werden die jeweiligen Kriterien unterschiedlich gewichtet. Zusätzliche Informationen zur Beurteilung eines Beitragsgesuches finden Sie unter "Publikationen".

Wann wird eine Antwort erteilt?

Die Kantonale Kulturkommission hält 2025 sechs ordentliche Sitzungen an den folgenden Terminen ab:
10. Februar 2025 (Eingabefrist: 27. Januar)
15. April 2025 (Eingabefrist: 1. April)
04. Juli 2025 (Eingabefrist: 20. Juni)
11. September 2025 (Eingabefrist: 28. August)
28. Oktober 2025 (Eingabefrist: 14. Oktober)
11. Dezember 2025 (Eingabefrist: 27. November)

Das Gesuch muss mindestens 14 Tage vor besagten Terminen eingegangen sein, damit es von der Kulturförderungskommission behandelt werden kann. Das Gesuch wird wenn möglich innerhalb Monatsfrist nach der jeweiligen Sitzung schriftlich beantwortet.

Gesuche für Filmförderung müssen vor der Diskussion in der Kulturförderungskommission der Innerschweizer Filmfachgruppe vorgelegt werden. Vorgaben für die Eingabe an die Innerschweizer Filmfachgruppe finden Sie hier.

Bei einem positiven Entscheid ist an die Auszahlung unter anderem die Bedingung geknüpft, das Logo der kantonalen Kulturförderung auf den Drucksachen aufzuführen.

Unter "Dokumente" finden Sie das Logo der kantonalen Kulturförderung in Farbe oder schwarz/weiss in verschiedenen Formaten zum Downloaden.

Zugehörige Objekte

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