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Gefahrenkartierung

Gemäss Art. 15 der Waldverordnung sind die Kantone angehalten, die Grundlagen für den Schutz vor Naturereignissen, insbesondere Gefahrenkataster und Gefahrenkarten zu erarbeiten. Eine wichtige Grundlage für die Erstellung der Gefahrenkarte ist die Erfassung der Ereignisse im Ereigniskataster.

Die aktuell gültigen Gefahrenkarten im Kanton Obwalden können über den Link map.gis-daten.ch abgerufen werden. Detaillierte Erläuterungen zur Umsetzung der Gefahrenkarte sind zu finden unter Gefahrenkarte: raumplanerische Umsetzung

Gefahrenkarten vom Kanton Obwalden liegen vor für

  • Hochwasser, Rutschungen und Wildbachprozesse
  • Lawinen
  • Sturzgefahren
  • synoptisch (alle Gefahrenprozesse)

Zugehörige Objekte