Gefahrenkartierung
Gemäss Art. 15 der Waldverordnung sind die Kantone angehalten, die Grundlagen für den Schutz vor Naturereignissen, insbesondere Gefahrenkataster und Gefahrenkarten zu erarbeiten. Eine wichtige Grundlage für die Erstellung der Gefahrenkarte ist die Erfassung der Ereignisse im Ereigniskataster.
Die aktuell gültigen Gefahrenkarten im Kanton Obwalden können über den Link map.gis-daten.ch abgerufen werden. Detaillierte Erläuterungen zur Umsetzung der Gefahrenkarte sind zu finden unter Gefahrenkarte: raumplanerische Umsetzung
Gefahrenkarten vom Kanton Obwalden liegen vor für
- Hochwasser, Rutschungen und Wildbachprozesse
- Lawinen
- Sturzgefahren
-
synoptisch (alle Gefahrenprozesse)
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Naturgefahren und Wasserbau | +41 41 666 63 22 | awl@ow.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Amt für Wald und Landschaft | +41 41 666 63 22 | awl@ow.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bau- und Raumentwicklungsdepartement | +41 41 666 64 35 | Kontaktformular |