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Filmförderung

Die Zentralschweizer Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug setzen seit 1986 gemeinsam ein Fachgremium ein, das in ihrem Auftrag die Gesuche im Bereich des professionellen Filmschaffens begutachtet. Bis 2024 hiess dieses Gremium Innerschweizer Filmfachgruppe (IFFG), seit 2025 lautet die offizielle Bezeichnung Zentralschweizer Filmförderung.

Die Zentralschweizer Filmförderung setzt sich aus delegierten Expertinnen und Experten aller beteiligten Kantone zusammen. Ihre Evaluationen der Gesuche haben empfehlenden Charakter und unterstützen die jeweiligen Beschlussbehörden (im Fall des Kantons Obwalden: die Kulturkommission) bei der Entscheidfindung.

Die Geschäftsstelle der Zentralschweizer Filmförderung ist bei der Kulturförderung des Kantons Luzern angesiedelt. Weiterführende Informationen zum Einreichen von Fördergesuchen sind auf der Webseite der Geschäftsstelle zu finden.

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