Spitalplanung und -finanzierung
Das Gesundheitsamt stellt die stationäre und ambulante medizinische Grundversorgung sicher. Dazu gehört zum Beispiel, dass genügend stationäre Angebote in den Bereichen Akutmedizin, Rehabilitation und Psychiatrie vorhanden sind, und dies zu einem wirtschaftlich vertretbaren Preis.
Spitalliste
Mit der Spitalliste stellt der Kanton Obwalden sicher, dass den Obwaldner Patientinnen und Patienten alle notwendigen Behandlungen zur Verfügung stehen.
Das Kantonsspital Obwalden deckt bereits einige Leistungen ab. Auf der vom Regierungsrat erlassenen Spitalliste sind jene ausserkantonalen Spitäler aufgeführt, welche zusätzliche Leistungen sowie die spezialisierte und hoch spezialisierte medizinische Versorgung der Obwaldner Bevölkerung sicherstellen.
Kantonsanteil an stationären Behandlungen
Der Kanton ist verpflichtet, sich an den stationären Spitalleistungen der Obwaldner Bevölkerung zu beteiligen. Der kantonale Anteil an den Kosten der stationären Spitalleistungen der Akut- und Übergangspflege (z.B. Rehabilitation) beträgt 55 Prozent.
Spitaltarife
Die stationären Leistungen in den Spitälern werden in der Schweiz über einheitliche Tarifstrukturen abgegolten. Die Höhe der Tarife unterscheidet sich jedoch zwischen den Leistungserbringern.
Die Kantone sind für die Genehmigung respektive die Festsetzung der stationären Spitaltarife verantwortlich.
Wenn ein Spital für eine bestimmte Leistung auf der Spitalliste des Standortkantons steht, aber nicht auf der Liste des Wohnkantons, wird mit Ausnahme von Behandlungen aus medizinischen Gründen höchstens der Referenztarif vergütet. Die Referenztarife werden vom Regierungsrat festgelegt.
Die Referenztarife der letzten Jahren sowie der aktuelle stationäre Tarif finden Sie unten auf dieser Seite unter "Publikationen".
Freie Spitalwahl
Grundversicherte Obwaldner Patientinnen und Patienten können sich in einem ausserkantonalen Spital behandeln lassen (freie Spitalwahl). Die entsprechenden Kosten werden jedoch - mit Ausnahme der Notfallbehandlungen - nicht in jedem Fall vollumfänglich gedeckt. Entscheidend für die volle Abgeltung ist, dass das betreffende Spital für diese spezifische Behandlung auf der aktuellen Obwaldner Spitalliste aufgeführt ist. Es wird empfohlen, dass sich die Patientinnen und Patienten vor der Wahl eines ausserkantonalen Spitals bei ihrem Versicherer erkundigen, ob ungedeckte Kosten entstehen können und ob diese allenfalls mitversichert sind.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheitsamt | +41 41 666 64 58 | gesundheitsamt@ow.ch |
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Name | Beschreibung |
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