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Apostillen für Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens

Für Staaten, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, gilt die Beglaubigung durch Apostille. Die Dokumente werden von der konsularischen Beglaubigung befreit. Sie werden im Bestimmungsland direkt anerkannt.

Die Staatskanzlei beglaubigt folgende Unterschriften:

  • Notare des Kantons Obwalden
  • Beglaubigungsbeamte der Staatskanzlei des Kantons Obwalden
  • Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten des Kantons Obwalden
  • Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber des Kantons Obwalden
  • Gemeindeschreiber und ihre Stellvertretungen des Kantons Obwalden
  • Unterschriftsberchtigte Angestellte der Verwaltung des Kantons Obwalden
  • Unterschriftsberechtigte Angestellte der Gemeinden des Kantons Obwalden

Hinweise

  • Privatpersonen lassen ihre Unterschrift vorgängig bei einer Urkundsperson oder einem Beglaubigungsbeamten des Kantons Obwalden beglaubigen
  • Dokumente wie Urkunden, Auszüge, Statuten usw. müssen vorgängig durch die zuständige Behörde unterzeichnet bzw. beglaubigt worden sein
  • Die Kopie eines Originaldokuments wird vorgängig bei einer Urkundsperson oder einen Beglaubigungsbeamten des Kantons Obwalden beglaubigt

 

Die aktuelle Liste der Staaten, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, finden Sie im Anhang zum Übereinkommen und auf der Webseite der Bundeskanzlei...

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