Meldepflichtige Berufe
Gesundheitsberufe, die nicht unter die Bewilligungspflicht gemäss Art. 31. des Gesundheitsgesetzes fallen, müssen gemeldet werden, sofern sie:
- gewerbsmässig ausgeübt werden;
- der Beseitigung von gesundheitlichen Störungen oder der Verbesserung des Gesundheitszustands von Menschen und Tieren dienen.
Formular: Meldung von bewilligungsfreien Tätigkeiten
Link zu Berufsausübungsbewilligungen
Link zu Betriebsbewilligungen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheitsamt | +41 41 666 64 58 | gesundheitsamt@ow.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheits- und Sozialdepartement | +41 41 666 62 19 | Kontaktformular |
Name | Download |
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