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Tourismusförderung und -abgaben

Der Kanton Obwalden und die Gemeinden fördern den Tourismus und die Zusammenarbeit der Tourismusträger. Die kantonale Richtplanung und die Ziele der regionalen Entwicklungskonzepte (NRP-Umsetzungsprogramm 2024-2027 oder die Langfriststrategie 2032+) bilden dabei die Grundlage. Der Tourismus fusst auf drei Tourismusformen: Intensivtourismus, sanfter Tourismus und Kulturtourismus.
 
2012 wurden die Kurtaxen und die Beherbergungsabgaben durch eine pauschale Tourismusabgabe ersetzt. Diese wird im Sarneraatal im Auftrag des Kantons von der Obwalden Tourismus AG erhoben. Das Aufsichtsorgan für die Erhebung und die Verwendung der Tourismusabgabe ist das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Obwalden. Die Tourismusabgaben werden für Massnahmen verwendet, die überwiegend der Förderung des Tourismus dienen oder im Interesse der Abgabepflichtigen und Gäste liegen. Zu diesen Massnahmen zählen vor allem Marketingaktivitäten.
 
Die Gemeinde Engelberg ist eine eigene Destination, die separat von der Engelberg-Titlis Tourismus AG vermarktet wird. Das Tourismusreglement der Einwohnergemeinde Engelberg regelt die Tourismusförderung und -abgaben.
 
Der Kanton Obwalden fördert die touristische Entwicklung zudem mit jährlichen Beiträgen an die Obwalden Tourismus AG, Engelberg-Titlis Tourismus AG und Luzern Tourismus AG (Erlebnisregion Luzern-Vierwaldstättersee). Die Finanzierung und Aufgaben sind in vierjährigen Leistungsvereinbarungen mit dem Kanton geregelt.
 
Als weitere Unterstützung finanziert der Kanton touristische Projekte mit Mitteln aus der Neuen Regionalpolitik (NRP).
 
Rechtliche Grundlagen
 
Förderprogramme und Planungsinstrumente

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