Covid-19-Härtefallprogramm für Obwaldner Unternehmen: Zinserhebung für Darlehen ab 2024
Im Kanton Obwalden wurden die Finanzhilfen nur in Kombination gewährt, das heisst ein Drittel als Bürgschaft für ein rückzahlbares Darlehen und zwei Drittel als A-Fonds-perdu-Beitrag. Das Darlehen konnte jeweils bei der Hausbank aufgenommen werden. Als Beitrag zur finanziellen Entlastung der betroffenen Unternehmen gewähren die Obwaldner Kantonalbank, die Raiffeisenbank Obwalden und die Sparkasse Schwyz AG in Engelberg die Darlehen in den ersten drei Jahren bis Ende 2023 zinslos.
Zinssatz von 1,5 Prozent
Ab dem 1. Januar 2024 sind die Darlehen zu verzinsen. Gemäss der Rahmenvereinbarung mit den beteiligten Banken legt der Kanton den Zinssatz für das folgende Kalenderjahr jährlich bis zum 30. September fest. Die kantonalen Ausführungsbestimmungen zur Finanzierung von Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen sehen vor, dass die Verzinsung der Darlehen sich nach der zehnjährigen Bundesobligation zuzüglich 1 Prozent richtet.
In Absprache mit den betroffenen Banken wurde für die Zinsfestlegung für das Jahr 2024 der aktuelle Zinssatz für Bundesobligationen ausnahmsweise nicht vollumfänglich übernommen, sondern ein etwas tieferer Zinssatz von 1,5 Prozent festgelegt. Der Kanton und die Banken orientieren sich dabei an den Zinsen, welche der Bund für die gestützt auf das Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz gewährten Kredite verlangt. Mit dieser Zinsfestlegung soll eine gewisse Einheitlichkeit zwischen den beiden Programmen hergestellt werden.
Die Darlehen sind ab 2026 zu amortisieren
Die durch die Solidarbürgschaft abgesicherten Covid-19-Darlehen haben eine Laufzeit von maximal zehn Jahren. Die Darlehen sind zurückzubezahlen. Die lineare Amortisation beginnt nach fünf Jahren, d. h. ab dem Jahr 2026. Vorgängige Rückzahlungen sind jederzeit möglich.
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