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Covid-19-Härtefallprogramm für Obwaldner Unternehmen: 2025 bleibt der Zins für Darlehen unverändert

2. September 2024
Während der Corona-Pandemie unterstützten der Kanton Obwalden und die Einwohnergemeinden die besonders betroffenen Unternehmen finanziell. Ein Teil der Härtefall-Finanzhilfen konnte als Bankdarlehen bezogen werden, abgesichert durch eine Solidarbürgschaft des Kantons. Die Covid-19-Härtefalldarlehen sind seit 2024 zu verzinsen. Der Zinssatz für das Jahr 2025 beträgt weiterhin 1,5 Prozent.

Der Kanton legt den Zinssatz für das folgende Kalenderjahr jeweils jährlich bis zum 30. September in Absprache mit den betroffenen Banken fest. Der Zinssatz für 2025 beträgt unverändert 1,5 Prozent. Der Kanton und die Banken orientieren sich dabei an den Zinsen, welche der Bund für die Covid-19-Kredite nach dem Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz verlangt. Mit dieser Zinsfestlegung soll auch 2025 eine gewisse Einheitlichkeit zwischen den beiden Unterstützungsprogrammen des Bundes hergestellt werden.

Die Darlehen müssen ab 2026 amortisiert werden

Im Kanton Obwalden wurden die Finanzhilfen nur in Kombination gewährt, das heisst, ein Drittel als Bürgschaft für ein rückzahlbares Darlehen und zwei Drittel als A-Fonds-perdu-Beitrag. Das Darlehen konnte jeweils bei der Hausbank aufgenommen werden. Als Beitrag zur finanziellen Entlastung der betroffenen Unternehmen gewährten die Obwaldner Kantonalbank, die Raiffeisenbank Obwalden und die Sparkasse Schwyz AG in Engelberg die Darlehen bis Ende 2023 zinslos. Seit 2024 sind sie zu verzinsen. Die Darlehen haben eine Laufzeit von maximal zehn Jahren und müssen zurückbezahlt werden. Die lineare Amortisation beginnt nach fünf Jahren, d. h. ab dem Jahr 2026.

Mehr als die Hälfte der gewährten Darlehen freiwillig zurückbezahlt

Vorgängige Rückzahlungen sind jederzeit möglich. Insgesamt bezogen 177 Unternehmen Covid-19-Härtefalldarlehen im Umfang von 5,2 Millionen Franken. Mehr als die Hälfte dieser Darlehenssumme wurde bereits freiwillig zurückbezahlt (rund 2,74 Millionen Franken).

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