Erneuerungswahlen des National- und Ständerats vom 22. Oktober 2023
Informationen
- Datum
- 22. Oktober 2023
- Beschreibung
Auf der Webseite des Bundes finden Sie verschiedene Informationen zu den Nationalratswahlen.
Unter easyvote findest du ein Erklärvideo und weitere Informationen zur Nationalratswahl im Kanton Obwalden.
Mit der App «VoteInfo» kann das Wahlgeschehen am Wahlsonntag quasi live mitverfolgt werden. Die Nutzerinnen und Nutzer können ab 12 Uhr auf «VoteInfo» erfahren, wie ihre Gemeinde, ihr Kanton und die Schweiz gewählt hat.
Die App VoteInfo ist für Android und iOS erhältlich.
Eidgenössische Wahlen
Erneuerungswahl des Nationalrats für die Amtsdauer 2023 bis 2027
Beschreibung
22. Oktober 2023
Die Obwaldner Bevölkerung hat Monika Rüegger-Hurschler (SVP) als Obwaldner Nationalrätin für die Amtsdauer von 2023 bis 2027 gewählt.
5. September 2023
Der Regierungsrat hat die zwei eingereichten Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl des Nationalrats auf die gesetzlichen Erfordernisse hin geprüft. Die Wahlvorschläge sind gültig. Der Regierungsrat hat die Reihenfolge ausgelost, nach welcher die Namen auf den Wahlzettel gedruckt werden:
Nr. 1 Nico Fankhauser, Giswil
Nr. 2 Monika Rüegger-Hurschler, Engelberg
Das Mitglied des Nationalrats wird am 22. Oktober 2023 im Mehrheitswahlverfahren gewählt. Die Wahl erfolgt durch handschriftliches Ankreuzen des entsprechenden Feldes auf dem Wahlzettel. Gewählt ist, wer am meisten Stimmen erhält (relatives Mehr). Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Es findet nur ein Wahlgang statt.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer mit politischem Wohnsitz im Kanton Obwalden, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizerinnen dürfen an der Nationalratswahl (eidgenössische Wahl) teilnehmen.
Wer stimmberechtigt ist, ist auch wählbar.
Wahlvorschläge
Die Staatskanzlei veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 34 vom 24. August 2023 die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen.
Wahlvorschläge müssen bis spätestens am Montag, 4. September 2023, 12.00 Uhr, bei der Staatskanzlei eingetroffen sein. Verspätet eintreffende Wahlvorschläge werden ungültig erklärt. Der Rückzug eines Wahlvorschlags ist nur bis zum Ablauf der Einreichefrist für Wahlvorschläge zulässig.
Die provisorischen Wahlvorschläge liegen ab Montag, 4. September 2023, bei der Staatskanzlei zur Einsichtnahme auf.
Wahlverfahren
Gewählt ist, wer am meisten Stimmen erhält (relatives Mehr); bei Stimmgengleichheit entscheidet das Los.
Wird bis zum Einreichungstermin nur eine einzige gültige Kandidatur angemeldet, so erklärt der Regierungsrat die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt.
Weitere Informationen zum Wahlverfahren finden Sie im Kreisschreiben des Regierungsrats zur Erneuerungswahl des Nationalrats und des Ständerats für die Amtsdauer 2023 bis 2027 vom 22. Oktober 2023 (Amtsblatt Nr. 20 vom 17. Mai 2023, S. 686 ff.).
Informationen vom Bund
Wahlportal des Bundes
Das offizielle Wahlportal des Bundes für die eidgenössischen Wahlen 2023 ist online. Es stellt den Bürgerinnen und Bürgern umfassend Informationen zur Verfügung.
- Ebene
- Bund
- Art
- Legislative
Name | |||
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Endergebnis Nationalratswahlen (PDF, 27.08 kB) | Download | 0 | Endergebnis Nationalratswahlen |
Kantonale Wahlen
Erneuerungswahl des Ständerats für die Amtsdauer 2023 bis 2027
Beschreibung
5. September 2023
Für die Erneuerungswahl des Ständerats ist einzig die Kandidatur von Erich Ettlin, Kerns, bei der Staatskanzlei eingereicht worden. Der Regierungsrat hat Erich Ettlin, Kerns, CVP Obwalden - Die Mitte (bisher) als in stiller Wahl für die Amtsdauer 2023 bis 2027 gewählt erklärt.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer mit politischem Wohnsitz im Kanton Obwalden, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizerinnen dürfen an der Ständeratswahl (kantonale Wahl) nicht teilnehmen.
Wer stimmberechtigt ist, ist auch wählbar.
Wahlvorschläge
Die Staatskanzlei veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 34 vom 24. August 2023 die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen.
Wahlvorschläge müssen bis spätestens am Montag, 4. September 2023, 12.00 Uhr, bei der Staatskanzlei eingetroffen sein. Verspätet eintreffende Wahlvorschläge werden ungültig erklärt. Der Rückzug eines Wahlvorschlags ist nur bis zum Ablauf der Einreichefrist für Wahlvorschläge zulässig.
Wahlverfahren
Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang das absolute Mehr, im zweiten Wahlgang das relative Mehr der Stimmen erreicht.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang für den Ständerat findet am 19. November 2023 statt.
Wird bis zum Einreichungstermin nur eine einzige gültige Kandidatur angemeldet, so erklärt der Regierungsrat die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt.
Weitere Informationen zum Wahlverfahren finden Sie im Kreisschreiben des Regierungsrats zur Erneuerungswahl des Nationalrats und des Ständerats für die Amtsdauer 2023 bis 2027 vom 22. Oktober 2023 (Amtsblatt Nr. 20 vom 17. Mai 2023, S. 686 ff.).
Wahlportal des Bundes
Das offizielle Wahlportal des Bundes für die eidgenössischen Wahlen 2023 ist online. Es stellt den Bürgerinnen und Bürgern umfassend Informationen zur Verfügung.
Ergebnis
- Ebene
- Kanton
- Art
- Legislative