Volksabstimmung und Gesamterneuerungswahlen vom 3. März 2024
Informationen
- Datum
- 3. März 2024
Eidgenössische Vorlagen
Initiative für eine 13. AHV-Revision
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde im Kanton abgelehnt und auf Bundesebene angenommen.
- Formulierung
- Volksinitiative vom 28. Mai 2021 "Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Revision)"
Vorlagen
Vorlage
7'068
10'398
- Leer
- 87
- Ungültig
- 269
- Stimmberechtigte
- 27'633
- Stimmbeteiligung
- 64.50%
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Renteninitiative
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde im Kanton und auf Bundesebene abgelehnt.
- Formulierung
- Volksinitiative vom 16. Juli 2021 "Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)"
Vorlagen
Vorlage
4'720
12'605
- Leer
- 223
- Ungültig
- 275
- Stimmberechtigte
- 27'633
- Stimmbeteiligung
- 64.50%
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Kantonale Wahlen
Gesamterneuerungswahlen der Gerichte für die Amtsdauer 2024 bis 2028
Beschreibung
Wahltermine und Wahlverfahren
Die Gesamterneuerungswahlen der Gerichte finden statt am:
Sonntag, 3. März 2024: Erster Wahlgang Mitglieder/Präsidien der Gerichte
Sonntag, 7. April 2024: Zweiter Wahlgang Mitglieder/Präsidien der Gerichte
Die Wahlen erfolgen nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) unter angemessener Berücksichtigung der Minderheiten (Art. 35 AG).
Behörde | Mitgliederzahl |
---|---|
Obergericht | 16 Mitglieder |
Kantonsgericht | 8 Mitglieder |
Obergericht | 2 Präsidien |
Kantonsgericht | 3 Präsidien |
Wahlvorschläge
Wer stimmberechtigt ist, ist auch wählbar. Personen, die dauernd urteilsunfähig sind, unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, sind nicht wählbar.
Für die Wählbarkeit in ein Gerichtspräsidium gelten überdies die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach Art. 1 f. Verordnung über die Wählbarkeitsvoraussetzungen für Gerichtsbehörden und die Staatsanwaltschaft (GDB 134.13).
Die Wahlvorschläge dürfen höchstens so viele Namen wählbarer Personen enthalten, als insgesamt Mitglieder in die betreffende Behörde zu wählen sind.
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens am Montag, 22. Januar 2024, 17.00 Uhr, bei der Staatkanzlei eingetroffen sein.
Die Wahlvorschlagsformulare können nachstehend heruntergeladen werden.
Nähere Informationen mit einem Verzeichnis der Fristen finden Sie in den Ausführungsbestimmungen über die Gesamterneuerungswahlen der Gemeinderäte und der Gerichte für die Amtsdauer 2024 bis 2028.
Ergebnis
Gewählt sind:
- Monika Amstutz, 1962, Schulleiterin, Kerns (bisher) CVP
- Linda Hofmann, 1962, Behindertenbetreuerin, Sarnen (bisher) CSP
- Brigitta Wallimann-Hari, 1965, MTRA HF, Sachseln (bisher) SVP
- Werner Dreyer, 1957, pens. Führungsfachmann, Sachseln (bisher) FDP
- Johann Waser, 1952, Projektleiter, Engelberg (bisher) SVP
- Martina Roder-Imfeld, 1986, Rechtsanwältin/Notarin, Engelberg (neu) GLP
- Martin Röthlisberger, 1962, pens. Ingenieur ETH, Sachseln (neu) CVP
- Urs Küchler, 1958, dipl. Treuhandexperte, Alpnach (neu) IG für eine saubere Justiz
Nicht gewählt ist:
- Werner Häfliger, 1955, pens. Sozialarbeiter, Sarnen (neu) SP
- Ebene
- Kanton
- Art
- andere Behörde
Name | |||
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Wahlvorschlagsformular Präsidien Obergericht (DOCX, 28.52 kB) | Download | 0 | Wahlvorschlagsformular Präsidien Obergericht |
Wahlvorschlagsformular Mitglieder Obergericht (DOCX, 30.86 kB) | Download | 1 | Wahlvorschlagsformular Mitglieder Obergericht |
Wahlvorschlagsformular Präsidien Kantonsgericht (DOCX, 28.67 kB) | Download | 2 | Wahlvorschlagsformular Präsidien Kantonsgericht |
Wahlvorschlagsformular Mitglieder Kantonsgericht (DOCX, 29.28 kB) | Download | 3 | Wahlvorschlagsformular Mitglieder Kantonsgericht |
Ausführungsbestimmungen über die Gesamterneuerungswahlen der Gemeinderäte und der Gerichte für die Amtsdauer 2024 bis 2028 (PDF, 86.24 kB) | Download | 4 | Ausführungsbestimmungen über die Gesamterneuerungswahlen der Gemeinderäte und der Gerichte für die Amtsdauer 2024 bis 2028 |
Kommunale Wahlen
Gesamterneuerungswahlen der Gemeinderäte für die Amtsdauer 2024 bis 2028
Beschreibung
Wahltermine und Wahlverfahren
Die Gesamterneuerungswahlen der Gemeinderäte finden statt am:
Sonntag, 3. März 2024
Erster Wahlgang der Gemeinderäte
Sonntag, 7. April 2024
Zweiter Wahlgang der Gemeinderäte
Erster Wahlgang der Gemeinderatspräsidien und -vizepräsidien (in Engelberg Talammann und Statthalter)
Sonntag, 12. Mai 2024
Zweiter Wahlgang der Gemeinderatspräsidien und -vizepräsidien (in Engelberg Talammann und Statthalter)
Die Wahlen erfolgen nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) unter angemessener Berücksichtigung der Minderheiten (Art. 35 AG).
Wahlvorschläge
Wer stimmberechtigt ist, ist auch wählbar. Personen, die dauernd urteilsunfähig sind, unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, sind nicht wählbar.
Die Wahlvorschläge dürfen höchstens so viele Namen wählbarer Personen enthalten, als insgesamt Mitglieder in die betreffende Behörde zu wählen sind.
Die Wahlvorschläge für die Gesamterneuerungswahlen der Mitglieder der Gemeinderäte müssen bis spätestens am Montag, 22. Januar 2024, 17.00 Uhr, bei der betreffenden Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Die Wahlvorschläge für die Gesamterneuerungswahlen der Präsidien und Vizepräsidien der Gemeinderäte bzw. in Engelberg für den Talammann und Statthalter müssen bis spätestens am Montag, 26. Februar 2024, 17.00 Uhr, bei der betreffenden Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen können im Internet (Homepage der jeweiligen Gemeinde oder unter www.ow.ch, Link: Kanton > Gemeinden) heruntergeladen oder direkt bei der betreffenden Gemeindekanzlei bezogen werden.
Nähere Informationen mit einem Verzeichnis der Fristen finden Sie in den Ausführungsbestimmungen über die Gesamterneuerungswahlen der Gemeinderäte und der Gerichte für die Amtsdauer 2024 bis 2028.
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Exekutive
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Ergebnisse Volksabstimmung und Wahlen vom 3. März 2024 (PDF, 302.06 kB) | Download | 0 | Ergebnisse Volksabstimmung und Wahlen vom 3. März 2024 |