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Finanzkontrolle

Die Finanzkontrolle prüft als fachlich unabhängige und selbstständige Instanz den staatlichen Finanzhaushalt nach den Vorgaben des Finanzhaushaltsrechts. Sie unterstützt den Kantonsrat bei der Ausübung der Oberaufsicht über die Staatsverwaltung und Rechtspflege sowie den Regierungsrat, die Departemente und die Gerichtsverwaltung bei der Ausübung der Dienstaufsicht. Sie führt das Sekretariat der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission. Im Auftrag des Regierungsrats überwacht die Finanzkontrolle die einheitliche Rechnungsführung der Einwohnergemeinden. Sie erstellt jährlich eine vergleichende Statistik über die Finanzkennzahlen der Einwohnergemeinden.

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