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Rechtsdienst

Der Rechtsdienst berät den Regierungsrat und den Kantonsrat in Rechtsfragen, erarbeitet und überprüft Erlassentwürfe, unterstützt die Beschwerdeinstruktion und vertritt den Kanton in Rechtsstreitigkeiten. Er ist auch zuständig für kantonale Wahlen und Abstimmungen sowie für die Herausgabe der Gesetzessammlung und Führung der Gesetzesdatenbank (GDB).

Zusammen mit dem Obergericht veröffentlicht der Rechtsdienst die Obwaldner Gerichts- und Verwaltungsentscheide (OGVE; vormals Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsentscheide VVGE), welche zweijährlich erscheinen und bei der Staatskanzlei bestellt oder online konsultiert werden können. Die OGVE und die VVGE sind im Suchdienst www.lawsearch.ch aufgenommen, werden im kostenpflichtigen Dienst www.swisslex.ch publiziert und können in der Kantonsbibliothek eingesehen werden.

Zur Erleichterung der Anwendung der neuen Baugesetzgebung von 1994 gab das (damalige) Baudepartement Erläuterungen zum Baugesetz und zur Verordnung zum Baugesetz heraus, die vom Rechtskonsulenten verfasst wurden. Da sie heute vergriffen sind, aber in der Praxis immer noch stark beachtet werden, sind diese auch online publiziert.

Für private Rechtsauskünfte steht Interessierten die unentgeltliche Rechtsberatung des Anwaltsverbands Unterwalden zur Verfügung, welche einmal im Monat statt findet. Die Beratungstermine können dem Amtsblatt entnommen werden (Dauer maximal 30 Minuten; kein Schriftverkehr; Anmeldungen werden erst ab der entsprechenden Publikation im Amtsblatt entgegengenommen).

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