Die Kantonale Ausgleichskasse und die IV-Stelle sorgen für den Vollzug der eidgenössischen Sozialversicherungen AHV, IV, Ergänzungsleistungen, Erwerbsersatzordnung und Familienzulagen für die Landwirtschaft sowie Nichterwerbstätige. Sie überprüft die Einhaltung des Obligatoriums bei der Unfallversicherung und der beruflichen Vorsorge. Gleichzeitig führt sie die Familienausgleichskasse.