Personalamt
Das Personalamt ist allgemeine Stabsstelle für Personal- und Organisationsfragen. Es erarbeitet zuhanden des Regierungsrats und der Departemente fachliche Entscheidungsgrundlagen in Personal- und allgemeinen Organisationsfragen. Dazu gehören die Personalpolitik und in deren Umsetzung insbesondere Dienstleistungen in der Personalrekrutierung, Anstellung, Förderung und Betreuung. Im Weiteren pflegt das Personalamt sämtliche rechtlichen und fachlichen Grundlagen für die Personalführung (Funktionsbewertung, Lohnsystem, Personaladministration und -controlling) und sorgt für deren Umsetzung.
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