Amt für Kultur und Sport
Das Amt für Kultur und Sport nimmt Planungs- und Sachbearbeitungsaufgaben in den Bereichen Kulturförderung, Denkmalpflege und Archäologie, Kulturgüterschutz, Kantonsbibliothek, Medienfragen, Jugend+Sport, Schulsport und Vereinssport wahr. Es unterstützt und berät Organisationen und Personen, die in den Bereichen Kultur und Sport tätig sind, entrichtet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ordentliche Mittel und SWISSLOS-Gelder, bildet J+S-Leiterinnen und -Leiter aus und beaufsichtigt den Schulsport.
In Anbetracht der anhaltenden Coronakrise verlängerte der Bundesrat am 17. Dezember 2021 die Geltungsdauer der Covid-19-Kulturverordnung um ein weiteres Jahr. Damit schuf er die Voraussetzung, dass die Kantone die bei ihnen ansässigen Kulturunternehmen und Kulturschaffenden weiterhin unterstützen können. Mit Beschluss vom 8. Februar 2022 stellte der Obwaldner Regierungsrat 200 000 Franken aus dem Swisslos-Fonds bereit, um die gemäss Covid-19-Kulturverordnung anfallenden Finanzhilfen hälftig mitzutragen. Für die andere Hälfte kommt die der Bund auf. Die Gesuchverfahren für Ausfallentschädigungen und für Beiträge an Transformationsprojekte werden vom Amt für Kultur und Sport vollzogen.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr
vor Feiertagen bis 16.00 Uhr
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|