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Befristete Erweiterung der Unterbringungsplätze im Truppenlager Glaubenberg ist beendet. Die zusätzlichen Plätze mussten kaum beansprucht werden.

16. Mai 2024
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) betreibt seit 2015 auf dem Glaubenberg ein temporäres Bundesasylzentrum mit 340 Unterbringungsplätzen. Die aktuelle Vereinbarung läuft bis am 30. Juni 2025. Die befristete Erhöhung um weitere 300 Unterbringungsplätze von November 2023 bis Ende April 2024 ist beendet. Diese zusätzlichen Plätze mussten kaum beansprucht werden.

Das SEM ist neben den Folgen der anhaltenden Krise in der Ukraine auch mit einer stetig steigenden Zahl neuer Asylgesuche konfrontiert. Vor diesem Hintergrund und auf Basis der gemeinsamen Notfallplanung von Bund und Kantonen war die Anzahl Unterbringungsplätze auf dem Glaubenberg von November 2023 bis Ende April 2024 von 340 auf 640 Plätze erhöht worden.

Diese zusätzlichen Plätze mussten kaum beansprucht werden. Einzig während einer Woche im November 2023 und während drei Wochen im Januar 2024 waren von den zusätzlichen 300 Plätzen 20 bis 30 Plätze belegt. Seit Februar 2024 ist die Belegung im Glaubenberg kontinuierlich auf heute 139 gesunken.

Die Zentralschweiz nimmt ihre Verantwortung wahr

Obwohl in der Zentralschweiz noch kein definitives Bundesasylzentrum in Betrieb ist, hat die Region mit dem temporären Bundesasylzentrum auf dem Glaubenberg ihre Verantwortung im Asylwesen stets wahrgenommen. Während den Wintermonaten stellte die Zentralschweiz dem Bund 1040 von schweizweit rund 9000 Unterbringungsplätzen zur Verfügung. Davon 640 auf dem Glaubenberg und 400 im Kanton Luzern.

Dank dem Bundesasylzentrum Glaubenberg werden der Kanton und die Einwohner-gemeinden entlastet

Seit der Eröffnung des Bundesasylzentrum Glaubenberg im November 2015 erhält der Kanton eine „Kompensation“, d. h. es werden im Verhältnis zur Anzahl Plätze im Bundesasylzentrum Glaubenberg weniger Asylsuchende in die kantonale Zuständigkeit zugewiesen (Ausgenommen davon sind Schutzsuchende aus der Ukraine mit Schutzstatus S).

Der Kanton und die Einwohnergemeinden werden durch diese tiefere Zuweisungsquote entlastet. Der Kanton muss für weniger Personen die Unterbringung, Betreuung und Integration sicherstellen. Die Einwohnergemeinden müssen weniger Kinder und Jugendliche einschulen und es sind weniger Personen, die allenfalls später wirtschaftliche Unterstützung, d. h. Sozialhilfe benötigen.

Aufwanddeckende Pauschalbeträge des Bundes

Bei den Personen, die dem Kanton zur Unterbringung und Betreuung zugewiesen werden, handelt es sich um Personen, denen Asyl gewährt wurde (anerkannte Flüchtlinge, Ausweis B), die vorläufig aufgenommen werden (Ausweis F) und Personen im erweiterten Verfahren, d. h. Personen, deren Asylverfahren während der Unterbringung in einem Bundesasylzentrum noch nicht abgeschlossen werden konnte (Ausweis N). Diese Personen bleiben in der Regel in der Schweiz und sie werden mit spezifischen Integrationsmassnahmen unterstützt, damit sie möglichst rasch selbstständig und finanziell unabhängig leben können.

Der Kanton erhält für die Unterbringung, Betreuung und Integration dieser Personen während fünf bzw. sieben Jahren Pauschalbeiträge des Bundes, die den Aufwand decken. Danach sind die Wohngemeinden für diese Personen und bei Bedarf auch für eine allfällige Sozialhilfe zuständig.

2023 wurden dem Kanton Obwalden total 34 Personen zugewiesen

Die Asylsuchenden werden den Kantonen bevölkerungsproportional zugewiesen. Der Kanton Obwalden müsste grundsätzlich 0,44 Prozent dieser Personen aufnehmen. Als Standortkanton des Bundesasylzentrums Glaubenberg erhält der Kanton jedoch eine „Kompensation“; d. h. dem Kanton werden dadurch weniger Personen in seine Zuständigkeit zugewiesen. Im Jahr 2023 wurden dem Kanton 34 Personen zugewiesen, ohne Bundesasylzentrum Glaubenberg wären es rund doppelt so viele.

 

Bundesasylzentrum Glaubenberg: 24-Stunden-Hotline: 058 482 72 29

 

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