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Tobias Reimann tritt per Ende 2024 als Oberstaatsanwalt zurück

16. Juli 2024
Oberstaatsanwalt Tobias Reimann ist als Staatsanwalt und als Oberstaatsanwalt gewählt. Per Ende des Jahres 2024 tritt er von der Funktion des Ober-staatsanwalts zurück, bleibt aber weiterhin als Staatsanwalt im Kanton tätig. Die Präsidentin der Rechtspflegekommission und der Vorsteher des Sicherheits- und Sozialdepartements haben den Rücktritt von der Leitungsfunktion entgegengenommen und konzentrieren sich auf die Wiederbesetzung.

Tobias Reimann trat das Amt des Oberstaatsanwalts des Kantons Obwalden am 1. Mai 2020 an. Aus persönlichen Gründen verzichtet er per Ende 2024 auf die weitere Amtsführung als Oberstaatsanwalt und hat bei der Präsidentin der Rechtspflegekommission und dem Vorsteher des Sicherheits- und Sozialdepartements seinen Rücktritt von dieser Funktion auf Ende des Jahres (31. Dezember 2024) eingereicht. Tobias Reimann wird weiterhin als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Obwalden tätig sein. Regierungsrat Christoph Amstad dankt für das grosse Engagement als Oberstaatsanwalt und freut sich, dass Tobias Reimann weiterhin als Staatsanwalt zur Verfügung steht.

Die Präsidentin der Rechtspflegekommission und der Vorsteher des Sicherheits- und Sozialdepartements haben den Rücktritt als Oberstaatsanwalt entgegengenommen. Der Vorsteher des Sicherheits- und Sozialdepartements konzentriert sich nun auf die Wiederbesetzung der Leitungsfunktion. Wenn die Nachfolge nicht bis am 1. Januar 2025 besetzt werden kann, übernimmt in der Übergangsphase der stellvertretende Oberstaatsanwalt ad interim die Leitung der Staatsanwaltschaft.

Die notwendigen Schritte zur Neubesetzung der Stelle werden an die Hand genommen. Wahlbehörde einer Oberstaatsanwältin oder eines Oberstaatsanwaltes ist der Kantonsrat.

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