Regierungsrat tritt auf Abstimmungsbeschwerde nicht ein
Die Bundesversammlung hat am 25. September 2020 das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) erlassen. Gegen die Vorlage haben das Komitee "NEIN zu Präventivstrafen" und das Komitee "für Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismässigkeit" das Referendum ergriffen. In der eidgenössischen Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 soll nun über die Vorlage abgestimmt werden.
Am 22. Mai 2021 hat eine im Kanton Obwalden wohnhafte Person beim Regierungsrat eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht. Im Wesentlichen bemängelt sie die Information des Bundes zur Vorlage. Allerdings können Abstimmungserläuterungen des Bundesrats schon von Verfassungs wegen nicht Anfechtungsgegenstand in einem Verfahren vor einer Kantonsregierung sein. Aber auch die angeblichen Falschinformationen auf der Internetseite des Bundes fallen nicht in den Beurteilungsspielraum der Kantonsregierung, unerheblich ob dafür der Bundesrat oder die Bundesverwaltung verantwortlich ist.
Aus den genannten Gründen tritt der Regierungsrat Obwalden auf die Abstimmungsbeschwerde nicht ein. Die beschwerdeführende Person kann nun gegen diesen Entscheid innert kurzer Frist beim Schweizerischen Bundesgericht Beschwerde erheben.
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