Zum Schutz der Wildtiere – Hunde müssen an die Leine
Bei den kantonalen Fachstellen mehren sich die Meldungen aus der Bevölkerung, dass sich immer mehr Hundebesitzer nicht an die geltende Leinenpflicht in den Naturschutzzonen (u.a Usser Allmend, Städerried, Hinteregg-Andresen) halten. Gerade im Gebiet Langis/Kaltbad spitzt sich die Situation zu, da hier auf engem Raum viele Besucher zum Langlaufen, Schneeschuhlaufen oder Wandern zusammenkommen und auch ihre Hunde mitbringen.
Ganzjährige Leinenpflicht in den Naturschutzzonen
In den Naturschutzzonen gilt die Leinenpflicht für Hunde ganzjährig. In den Wildruhezonen im Gebiet der Moorlandschaft vom 1. Dezember bis zum 15. Juli, in den übrigen Wildruhezonen bis zum 30. April. Die Naturschutz- und Wildruhezonen sind vor Ort ausgewiesen. Zudem gilt in Obwalden – mit Ausnahme der Gemeinde Alpnach – in und entlang von allen Wäldern eine Leinenpflicht.
Wildtiere müssen im Winter Energie sparen
Um Energie zu sparen, beschränken die unter anderem im Gebiet Glaubenberg vorkommenden Birk- und Schneehühner, aber auch Rehe, Gämsen, Hirsche, Schneehasen und Feldhasen ihre Aktivitäten im Winter auf ein Minimum. Sie halten sich bevorzugt dort auf, wo sie auf engstem Raum Nahrung, Deckung vor Fressfeinden und Schutz vor Kälte finden. Durch das Aufscheuchen oder gar Jagen der Wildtiere durch freilaufende Hunde erfahren die Tiere Stress und verbrauchen lebensnotwendige Energiereserven. Dies kann in den schlimmsten Fällen zu einer lebensbedrohlichen Schwächung führen.
Leinenpflicht wird kontrolliert
Die Leinenpflicht für Hunde ist im Reglement der Naturschutzzonen und der Wildruhezonen sowie in der Hundeverordnung der einzelnen Gemeinden geregelt. Wer seinen Hund nicht an die Leine nimmt, riskiert eine Anzeige. Zukünftig werden zum Schutz der Wildtiere besonders in den Naturschutzzonen vermehrt Kontrolleinsätze durch die Kantonspolizei und die Wildhut/Naturaufsicht durchgeführt.
Wir danken den Hundehalterinnen und Hundehaltern für ihre Rücksichtnahme auf die Schutzbedürfnisse der Wildtiere.
Zugehörige Objekte
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