Quartierplanung
Die Realisierung grösserer Überbauungen erfolgt im Kanton Obwalden meist mit Quartierplänen. Diese ergänzen in einem Teilgebiet die Bestimmungen der Zonenpläne und erlauben in begrenztem Ausmass Abweichungen von der Regelbauweise. Dies geschieht unter der Bedingung, dass eine architektonisch und erschliessungsmässig gute, der baulichen und landschaftlichen Umgebung entsprechende Überbauung mit hoher Wohnqualität entsteht. Das Ziel ist eine siedlungs- und landschaftsgestalterisch hochwertige sowie energieeffiziente Überbauung. Damit wird ein wertvoller Beitrag an die Forderung der Siedlungsqualität und hochwertigen Verdichtung geleistet.
Quartierpläne können vom Einwohnergemeinderat oder vom Grundeigentümer aufgestellt werden. Sie werden öffentlich aufgelegt. Nach der Behandlung im Gemeinderat müssen Quartierpläne in einigen Fällen vom Regierungsrat genehmigt werden. In diesen Fällen prüft das Amt für Raumentwicklung und Verkehr den Quartierplan.
Rechtliche Grundlagen
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Raumentwicklung | +41 41 666 64 60 | are@ow.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Raumentwicklung und Energie | +41 41 666 64 60 | are@ow.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau- und Raumentwicklungsdepartement | +41 41 666 64 35 | Kontaktformular |
Name | Download |
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