Neues Coronavirus: Informationen Industriesektor
Informationen Industriesektor
Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie sind verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes betreffend Hygiene und Abstandhalten einzuhalten. Die Arbeitgeber sollen hierzu die Anzahl der anwesenden Personen auf Baustellen oder in Betrieben limitieren sowie die Organisation anpassen. Sie sind zudem ebenfalls verpflichtet, Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen in Pausenräumen und Kantinen zu verhindern. Die Kantone können einzelne Betriebe oder Baustellen bei Nicht-Einhaltung schliessen.
- Webseite SECO: Merkblatt für Arbeitgeber
- Hotline SUVA: Telefon 041 419 60 00 (Montag-Freitag 08.00-17.00 Uhr)
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Volkswirtschaftsdepartement | +41 41 666 63 32 | Kontaktformular |