Tankanlagen
Neue Regelungen für Lageranlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten
Mehr Verantwortung für Inhaber/innen
Durch die Revision der Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes sind ab 2007 Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten über 450 Liter nur noch in gefährdeten Gebieten bewilligungs- und kontrollpflichtig (periodische Kontrolle alle 10 Jahre). Diese Gebiete umfassen den Gewässerschutzbereich A sowie die Grundwasserschutzzonen (Gewässerschutzkarte des Kt. OW, GIS Obwalden). Ferner sind Anlagen mit Kleintanks (max. 2000 Liter pro Tank) nur noch in den Grundwasserschutzzonen bewilligungs- und kontrollpflichtig (periodische Kontrolle alle 10 Jahre).
Alle nicht bewilligungspflichtigen Anlagen sind jedoch weiterhin meldepflichtig und die Anforderungen an ihre Schutzeinrichtungen bleiben gleich. Diese Anlagen unterstehen einer Kontrollpflicht in Eigenverantwortung. Die Inhaber/innen sind verantwortlich für einen einwandfreien Betrieb und die Wartung der Anlage. Alles in allem überträgt die neue Regelung den Inhaber/innen mehr Verantwortung.
Die Pflicht der Funktionskontrolle von Leckanzeigesystemen wird für alle Anlagen beibehalten.
Vignette ist obligatorisch
Alle Tankanlagen im Kanton Obwalden müssen mit einer Vignette ausgerüstet sein. Ohne eine am Tank angebrachte gültige Vignette dürfen Tanks nicht betrieben und befüllt werden.
Die gelbe Vignette bedeutet, dass die Anlage gemeldet ist und einer Kontrollpflicht in Eigenverantwortung unterliegt.
Die rote Vignette bedeutet, dass die Anlage bewilligt ist, und dass sie alle 10 Jahre von einem Fachunternehmen kontrolliert werden muss. Die Frist ist auf der Vignette ersichtlich.
Entlassung aus der Kontrollpflicht (Revisionspflicht)
Die Inhaber/innen von Anlagen, die neu nicht mehr der 10- jährigen Kontrollpflicht unterstellt sind, erhalten neue unbefristete gelbe Vignetten zugestellt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument Pflichten für Inhaber/innen von Tankanlagen mit Heiz- oder Dieselöl und Benzin.
Auskünfte
Die Abteilung Umwelt ist weiterhin für den Vollzug der Vorschriften für alle Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten zuständig. Informationen werden unter der Telefonnummer 041 666 63 01 erteilt.
Zugehörige Objekte
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Info Pflichten für Inhaber/innen von Tankanlagen (PDF, 101.06 kB) | Download | 0 | Info Pflichten für Inhaber/innen von Tankanlagen |
Hinweise zur Kontrolle von Tankanlagen (PDF, 36.04 kB) | Download | 1 | Hinweise zur Kontrolle von Tankanlagen |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Umweltschutz | +41 41 666 63 27 | umwelt@ow.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Volkswirtschaftsdepartement | +41 41 666 63 32 | Kontaktformular |