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Umweltverträglichkeitsprüfung UVP

Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde mit dem am 1. Januar 1985 in Kraft gesetzten Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) eingeführt. Sie sorgt dafür, dass neue und geänderte Grossanlagen die Umweltvorschriften erfüllen und hilft so mit, das Nachhaltigkeitsprinzip praktisch umzusetzen. Die UVP-pflichtigen Anlagen sind im Anhang der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) aufgeführt.

Bei der Planung einer solchen Anlage muss der Gesuchsteller einen Bericht einreichen, der alle zu erwartenden Umweltbelastungen offen legt (Umweltverträglichkeitsbericht, UVB). Dieser UVB liefert der zuständigen Bewilligungsbehörde Grundlagen für den Entscheid, ob ein Bauvorhaben die Vorschriften über den Schutz der Umwelt erfüllen kann. In der Regel wird es dazu spezielle Umweltschutzmassnahmen brauchen.

Die UVP ist kein eigenständiges Bewilligungsverfahren, sie wird jeweils im Rahmen eines vorgegebenen Bewilligungsverfahrens durchgeführt (Baubewilligung, Konzession etc.). Der Ablauf des Verfahrens und die Aufgaben der beteiligten Stellen sind im Merkblatt UVP beschrieben.

Weitere Informationen

Bundesamt für Umwelt (BAFU)

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