Kopfzeile

Inhalt

Lärmschutz

Lärm

Eine treffende Definition von Lärm ist "unerwünschter Schall". Welche Geräusche jedoch als unerwünscht, d.h. als Lärm empfunden werden, hängt sehr stark vom subjektiven Empfinden ab. Übermässiger Lärm macht krank. Dabei stehen nicht Gehörschäden im Vordergrund. Der Mensch reagiert auf akuten oder andauernden Lärm mit der Ausschüttung von Stresshormonen. Blutdruck- und Herzprobleme sind die Folgen davon. Vor den gesundheitlichen Schäden soll die Lärmschutz-Verordnung (LSV) schützen.

Die Lärmschutz-Verordnung definiert für etliche Lärmarten Belastungsgrenzwerte, nämlich für Strassenlärm, Eisenbahnlärm, Fluglärm, Schiesslärm und Industrie- und Gewerbelärm. Überschreitet eine Anlage den Immissionsgrenzwert, so muss sie saniert werden. Für andere Lärmarten, wie z.B. Tierlärm oder Veranstaltungslärm, existieren keine Belastungsgrenzwerte. Stammt solcher Lärm von Anlagen, so dürfen die Emissionen die Bevölkerung nicht erheblich stören. Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall. Für Baulärm existieren ebenfalls keine Belastungsgrenzwerte. Die Emissionen von Baustellen werden durch Massnahmen gemäss der Baulärm-Richtlinie des Bundes begrenzt.

Schall und Laser

Die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall hat zum Zweck, die Menschen vor schädlichen Schalleinwirkungen und Laserstrahlen bei Veranstaltungen zu schützen (Discos, Konzerte, Kinos, Laserdrome usw.). Veranstaltungen mit Laserstrahlung müssen dem Bundesamt für Gesundheit spätestens 14 Tage im Voraus gemeldet werden. Veranstaltungen mit elektroakustisch verstärktem Schall mit einem mittleren Schallpegel von grösser als 93 Dezibel(A) müssen der Kantonspolizei Obwalden spätestens 14 Tage im Voraus gemeldet werden.

Weitere Informationen

Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Lärmschutz-Verordnung (LSV)

Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall

Cercle Bruit, Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute

www.laerm.ch

www.schallundlaser.ch

Baulärm-Richtlinie

BAUKULTUR-LAERM.CH

Bauen im Lärm

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt