Gemäss Berufsbildungsgesetz ist der Stand der Ausbildung jedes Semesters im Bildungsbericht festzuhalten und mit dem/der Lernenden zu besprechen. Der Bericht ist der gesetzlichen Vertretung zur Kenntnis zu bringen. Der Bildungsbericht ist:
- ein wichtiges Instrument in der Ausbildung
- Grundlage für eine Standortbestimmung
- Voraussetzung für ein objektives Lehrzeugnis
Berufsbildnerinnen und Berufsbildner erstellen den Bildungsbericht halbjährlich und besprechen diesen mit den Lernenden.
In einigen Berufen, z.B. Kaufmann/Kauffrau, Schreiner/in, in der Druck- und Gastrobranche stehen für die Beurteilungen eigene Hilfsmittel zur Verfügung.
Der Bildungsbericht sowie Erläuterungen dazu können unter nachfolgendem Link herunter geladen werden berufsbildung.ch/bildungsbericht.