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Stiftungsaufsicht

Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht
Seit dem 01. Januar 2006 ist die Zentralschweizerische BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) in Luzern als Kompetenzzentrum für die Zentralschweizer Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Luzern und Zug tätig. 

Wahrnehmung der Stiftungsaufsicht
Die ZBSA ist zuständig für die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufsicht über sämtliche Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule (registrierte Pensionskassen, nichtregistrierte ausserobligatorische Personalvorsorgestiftungen oder patronale Wohlfahrtsfonds) mit Sitz in einem der Konkordatskantone. Sie ist seit 2023 zudem die Aufsichtsbehörde über die klassischen (in der Regel gemeinnützigen) Stiftungen, die nach ihrer Bestimmung dem Kanton Obwalden angehören.

Übersicht über die Stiftungen im Kanton Obwalden
Eine Übersicht über das Vereichnis der Stiftungen mit Sitz im Kanton Obwalden (ohne Personalfürsorgestiftungen) finden Sie unter www.stiftungschweiz.ch

Zugehörige Objekte

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