Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz
Gesundheitschutz am Arbeitsplatz ist eine gemeinsame Aufgabe der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden. Betriebsunfälle und Berufskrankheiten verursachen, nebst der persönlichen Betroffenheit, jährlich direkte und indirekte Kosten in Milliardenhöhe und damit volkswirtschaftlich beträchtlichen Schaden.
Die Technischen Inspektorate beaufsichtigt den durch die Arbeits- und Unfallversicherungsgesetze geregelten öffentlich-rechtlichen Arbeitnehmerschutz und damit verbunden die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitenden.
Im Vordergrund steht die Prävention: die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten durch Kontrollen, Begutachtungen und Bewilligungen. Die Technischen Inspektorate beraten Unternehmen und deren Angestellte, Bauherren und verschiedene Behörden. Sie setzt dabei vor allem auf Kooperation und Zielvereinbarungen.
Gesetzliche Grundlagen
- Arbeitsgesetz
- Wegleitung zur Verordnung 3 und 4 zum Arbeitsgesetz
- Unfallversicherungsgesetz
- Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten
Nützliche Links
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Technische Inspektorate | +41 41 666 63 36 | technischeinspektorate@ow.ch |
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