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Ökologie

Gemäss Artikel 1 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) hat die Landwirtschaft unter anderem durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag zu leisten zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Erhaltung der Kulturlandschaft. Durch ihre raumwirksamen Tätigkeiten ist die Landwirtschaft von vielen umweltschutz-relevanten Gesetzgebungen betroffen. Es sind dies insbesondere die Natur- und Heimatschutzgesetzgebung, die Gewässerschutzgesetzgebung, die Umweltschutzgesetzgebung mit der Luftreinhalteverordnung, Lärmschutzverordnung und Verordnung über Belastungen des Bodens, die Chemikaliengesetzgebung mit Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung usw.

Die Landwirtschaftliche Beratung hat die Landwirtschaft für ökologische Zusammenhänge zu sensibilisieren und, falls gegeben, auf Verbesserungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen und den Vollzug zu unterstützen.
Gegenwärtig stehen folgende Themen im Vordergrund:

  • Umweltschonendes Ausbringen von Gülle
  • Pilotprojekt Ammoniak
  • Optimieren der ökologischen Leistungen im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises insbesondere durch Verbesserung der Ökoqualität
  • Begleiten bzw. induzieren von ökologischen Vernetzungsprojekten.

Weitere Informationen

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Direktzahlungsverordnung

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Empfehlungen zur Reduktion der Ammoniakverluste aus der Landwirtschaft (PDF, 370.06 kB) Download 0 Empfehlungen zur Reduktion der Ammoniakverluste aus der Landwirtschaft
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