Gesundheitsschutz
Jugendliche unter 18 Jahren sind im Arbeitsrecht besonders geschützt. Ab 13 Jahren dürfen sie beschäftigt werden für leichte Arbeiten, die keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit sowie die physische und psychische Entwicklung haben und die weder den Schulbesuch noch die Schulleistung beeinträchtigen. Generell verboten sind gefährliche Tätigkeiten.
Gesetzliche Grundlagen
- Wegleitung zur Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz
Mutterschutz
Schwangere Frauen und stillende Mütter benötigen als Arbeitnehmerinnen besonderen Schutz. Die Arbeitgeber passen die Arbeitsbedingungen so an, dass weder die Gesundheit der werdenden Mutter noch die Gesundheit des ungeborenen Kindes beeinträchtigt werden.
Nützliche Links
- Mutterschaft und Arbeitszeitgestaltung
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Technische Inspektorate | +41 41 666 63 36 | technischeinspektorate@ow.ch |
Name | Download |
---|