Hecken
Sachgerechte Heckenpflege
Die Heckenpflege soll während der Vegetationsruhe stattfinden. Ziel der Pflege ist es, die Artenvielfalt zu fördern und die seitliche Ausbreitung zu verhindern. Bei der Pflege sind schnell wachsende Arten wie Hasel, Esche und Erle zurückzudrängen. Die langsam wachsenden Arten sind stehen zu lassen. Es sollte höchstens ein Drittel der Hecke pro Eingriff gepflegt werden. Das anfallende Material kann als Asthaufen und somit als wertvolle Kleinstruktur aufgestapelt werden.
Heckenbeiträge
Hecken können als ökologische Ausgleichsflächen beim Amt für Landwirtschaft und Umwelt angemeldet werden oder es können Heckenpflegevereinbarungen mit dem Amt für Wald und Landschaft abgeschlossen werden.
Heckenrodungen
Da Hecken gesetzlich geschützt sind (Art. 15 Naturschutzverordnung), muss vor einer allfälligen Entfernung ein Hecken-Rodungsgesuch eingereicht werden. Die gerodete Hecke muss mindestens gleichwertig ersetzt werden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Wald und Natur | +41 41 666 63 22 | awl@ow.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Wald und Landschaft | +41 41 666 63 22 | awl@ow.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau- und Raumentwicklungsdepartement | +41 41 666 64 35 | Kontaktformular |
Name | Download |
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