Veranstaltungen im Wald
Wann braucht es eine Bewilligung?
Grosse Veranstaltungen im Wald benötigen eine Bewiligung (Art. 14 Abs. 2 Bst. b des Bundesgesetzes über den Wald). Als grosse Veranstaltungen gelten organisierte Anlässe, bei denen die Zahl der Teilnehmenden und Zuschauenden voraussichtlich 200 Personen überschreitet oder bei denen andere grosse Beeinträchtigungen zu erwarten sind (Art. 13 Abs. 2 Kantonales Waldgesetz). Solche Beeinträchtigungen sind etwa technische Hilfsmittel (z.B. Licht- / Verstärkeranlagen) oder spezielle Durchführungszeiten (z.B. Nacht, Brutzeit).
Generell verboten sind Veranstaltungen mit Motorfahrzeugen auf Waldstrassen und im übrigen Wald.
Was muss ein Gesuch enthalten?
Gesuche sind frühzeitig (mind. 3 Monate vor dem Anlass) beim Amt für Wald und Landschaft einzureichen und müssen folgende Unterlagen enthalten:
- Organisator der Veranstaltung mit Kontaktperson
- Datum und Dauer der Veranstaltung
- Beschreibung der Veranstaltung
- Anzahl erwartete Personen (Teilnehmende und Zuschauende)
- Situationsplan des beanspruchten Waldgebiets mit Eintrag aller Aktivitäten
- Angaben zu Infrastrukturanlagen
- Angaben zu motorisiertem Verkehr (Benützung von Waldstrassen)
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Wald und Natur | +41 41 666 63 22 | awl@ow.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Amt für Wald und Landschaft | +41 41 666 63 22 | awl@ow.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bau- und Raumentwicklungsdepartement | +41 41 666 64 35 | Kontaktformular |
Name | Download |
---|