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Familienergänzende Kinderbetreuung

Hauptaufgaben

Für die Bewilligungserteilung und Aufsicht über die Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung ist im Kanton Obwalden der Regionale Sozialdienst  zuständig.

Der Kanton Obwalden und die Einwohnergemeinden gewähren einkommensabhängige Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulbereich gemäss dem kantonalen Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (GDB 870.7) und den Ausführungsbestimmungen über die Beiträge in der familienergänzenden Kinderbetreuung (GDB 870.711). Interessierte Eltern wenden sich dazu an den Sozialdienst ihrer Einwohnergemeinde.

Weitere Informationen und Merkblätter finden Sie unter Publikationen.

 

Gesetzliche Grundlagen:

Informationsschreiben Praktika im Sozialbereich, Kitas in UR,OW,NW, SZ

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