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Betreibung: Betreibungsregisterauszug

Wir stellen Ihnen direkt beim Betreibungsamt Obwalden, Enetriederstrasse 1, Sarnen, einen Betreibungsregisterauszug aus. Halten Sie hierfür einen gültigen Personenausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis) und die Bezahlung (CHF 17.00) in bar bereit.

Um einen Auszug per Post zu erhalten, gehen Sie wie folgt vor:

  • Senden Sie uns eine Kopie Ihres Personenausweises (ID, Pass oder Führerschein).
  • Überweisen Sie den Betrag von CHF 18.20 (Kosten Auszug und Porto A-Post) vorgängig auf unser Post-Konto-Nr. 30-204422-1, IBAN CH03 0900 0000 3020 4422 1 (ltd. auf Betreibungsamt Obwalden, Sarnen). Bitte geben Sie uns im Feld Bemerkungen Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und den Vermerk 'Auszug' bekannt. Nach Zahlungseingang werden wir Ihnen den Auszug zustellen.

Wir bitten Sie, noch folgende Information zu beachten: Der Betreibungsregisterauszug vom Betreibungsamt Obwalden wird über den Zeitraum ausgestellt, in dem Sie Wohnsitz im Kanton Obwalden haben. Der von Ihnen gewünschte Auszug wird also lediglich den Zeitraum vom Anmeldedatum bis Ausstellungsdatum aufzeigen. Sollten Sie über die frühere Zeit einen Auszug benötigen, müssen Sie diesen beim Betreibungsamt der alten Wohngemeinde bestellen.

Falls Sie nicht mehr an der Adresse, über welche der Auszug ausgestellt wird, wohnen, teilen Sie uns die gültige, aktuelle Anschrift mit.

Erläuterungen zum Auszug aus dem Betreibungsregister:

  • Am Schalter oder auf schriftliches Gesuch hin erstellt das Betreibungsamt am Wohnsitz/Sitz bzw. Betreibungsort einen Auszug aus dem Betreibungsregister über den Zeitraum von 5 Jahren.
  • Wir überprüfen die Angaben bei der Einwohnerkontrolle.
  • Am Schalter erhalten Sie mündliche oder schriftliche Auskünfte innert weniger Minuten.
  • Verlustscheine bleiben bis zur Löschung oder Verjährung auf Auszügen erwähnt.
  • Konkurse sind in Auszügen vermerkt.
  • Betreibungsauszüge erhalten Sie in deutscher, französischer und italienischer Sprache.
  • Wir erteilen keine Auskünfte am Telefon, über Fax oder E-Mail.
  • Betreibungsauszüge versenden wir ausschliesslich mit A-Post.

 

Auszug über eine dritte Person oder Firma:

Voraussetzungen zur Einsicht in das Betreibungsregister nach Artikel 8a SchKG:

Ihr Interesse muss glaubhaft sein, d. h. Ihr wirtschaftliches Interesse an einer Betreibungsauskunft ist uns durch Belege (zweiseitige Verträge, Schuldanerkennung, unterschriebener Bestellschein, Vollmacht) nachzuweisen.

Das Einsichtsrecht erlischt fünf Jahre nach Abschluss allfälliger Verfahren.

 

Die schriftliche Anfrage muss enthalten:

  • Name, Vorname, Adresse der Auskunft stellenden sowie der angefragten Person
  • Glaubhafter Interessennachweis über die angefragte Person (siehe unten)
  • Wenn Sie einen Auszug über Sie selbst benötigen: siehe Erläuterungen oben
  • Glaubhafter Interessennachweis
  • Glaubhaft im Sinne von Artikel 8a SchKG ist, wenn Sie Ihr gegenwärtiges, besonderes, nicht nur allgemeines Interesse gestützt auf Urkunden genügend nachweisen.
  • Unterbreiten Sie schriftliche, von den Vertragsparteien unterschriebene Unterlagen (Kreditgesuch, Vertrag, Lieferschein usw.), an Sie gerichtete Schreiben der Gegenseite oder sonstige Belege, woraus ersichtlich ist, dass Geschäftsbeziehungen und ein Rechtsverhältnis bestehen. Eine einseitige Parteibehauptung, Anfragen auf Grund eines Telefongesprächs, Ausdrucke von Bildschirmen oder elektronischen Nachrichten, reichen nicht.
  • Bevollmächtigte und Beauftragte Auskunftssuchende haben die Vollmacht sowie den Auftrag der Anfrage sowie den Interessennachweis beizulegen
  • Kosten: Ein Standard-Auszug kostet Fr. 17.00 + Porto.

Zugehörige Objekte

Name Telefon Kontakt
Betreibung und Konkurs +41 41 666 64 37 (Betreibung) +41 41 666 64 03 (Konkurs) betreibungkonkurs@ow.ch