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Betreibung: Rechtsöffnung / Rechtsvorschlag beseitigen

Erläuterungen zu Rechtsöffnung und Beseitigung des Rechtsvorschlags

Ein Schuldner oder eine Schuldnerin bestreitet Ihre Forderung und hat Rechtsvorschlag erhoben. Sie müssen nun diesen Rechtsvorschlag beseitigen, um das Betreibungsverfahren fortführen zu können.

Abhängig vom Forderungsgrund gibt es verschiedene Wege:

Besteht die Forderung aufgrund einer Rechnung, Mahnung, mündlichen Schuldanerkennung oder Ähnlichem, stellen Sie ein Schlichtungsgesuch an das zuständige Friedensrichteramt/Schlichtungsbehörde.

Ist der Forderungsgrund ein vollstreckbarer gerichtlicher Entscheid, vollstreckbare öffentliche Urkunde, unterschriebene Schuldanerkennung oder eine Verfügung einer schweizerischen Verwaltungsbehörde stellen Sie ein Rechtsöffnungsbegehren beim Kantonsgericht Obwalden, Poststrasse 6, Postfach 1260, 6060 Sarnen.

Bei arbeitsrechtlichen Forderungen und bei Forderungen aus Mietverhältnissen verweisen wir Sie an die Schlichtungsbehörde Obwalden.

Rechtsöffnungskosten sind Betreibungskosten. Der Schuldner oder die Schuldnerin hat für diese Kosten aufzukommen. Sie können diese Kosten im Fortsetzungsbegehren anmelden.

Schlichtungsbehörde

Kantonsgericht Obwalden

Zugehörige Objekte

Name Telefon Kontakt
Betreibung und Konkurs +41 41 666 64 37 (Betreibung) +41 41 666 64 03 (Konkurs) betreibungkonkurs@ow.ch