Betreibung: Anmeldung Eigentumsvorbehaltsregister
Erläuterungen zum Eigentumsvorbehaltsregister:
Ein Verkäufer/eine Verkäuferin einer Sache kann vorbehalten, dass die Erwerberin/der Erwerber erst Eigentümer/Eigentümerin In der Sache wird, wenn der ganze Kaufpreis bezahlt ist. Beispielsweise, wenn der Kaufpreis monatlich abbezahlt wird.
Eigentumsvorbehalte an zu verkaufenden Gegenständen sind nur gültig, wenn sie ins Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen sind. Im Eigentumsvorbehaltsregister können nur bewegliche Sachen, d.h. keine Immobilien, eingetragen werden. Voraussetzung ist, dass das Eigentum am entsprechenden Gegenstand mit einem Vertrag auf den Erwerber übergehen soll. Ohne diesen Eintrag kann ein vereinbarter Eigentumsvorbehalt Dritten gegenüber nicht geltend gemacht werden. Nach Ablauf von fünf Jahren wird die Eintragung aufgrund eines öffentlich bekannt gemachten Bereinigungsverfahrens von Amtes wegen gelöscht. Gegen diese Löschung ist eine Einsprache möglich.
Gestützt auf Miet-, Leasing- oder Leihverträge, welche keinen Eigentumsübergang bezwecken, kann kein Eigentumsvorbehalt eingetragen werden.
Eintragungen können nur am Wohnort des Erwerbers vorgenommen werden. Die Eintragungsgebühr berechnet sich nach dem offenen Restkaufpreis und beträgt mindestens CHF 24.00 bis höchstens CHF 150.00. Die Löschung ist kostenlos. Das Eigentumsvorbehaltsregister ist öffentlich. Es bedarf somit keinerlei Interessennachweis für eine Auskunft. Die Kosten hierfür betragen CHF 8.00 plus Porto.
Zugehörige Objekte
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