Konkurs: Konkursverfahren
Der Konkurs führt zur zwangsrechtlichen Liquidation des gesamten Vermögens des Schuldners. Dies im Gegensatz zur Betreibung auf Pfändung oder Pfandverwertung, bei welcher nur einzelne Vermögenswerte zugunsten der betreibenden Gläubiger verwertet werden. Der Konkursrichter eröffnet über einen Schuldner auf eigenes Begehren oder auf Antrag eines Gläubigers den Konkurs. Ebenso wird eine von den Erben ausgeschlagene Erbschaft konkursamtlich liquidiert.
Das Konkursamt wickelt das Verfahren ab, indem es die vorhandenen Aktiven sichert, die angemeldeten Forderungen überprüft, die die Vermögenswerte liquidiert und den daraus resultierenden Erlös unter die rechtskräftig zugelassenen Gläubiger verteilt. Daneben leistet das Konkursamt Rechtshilfe in Konkursen, welche in anderen Kantonen oder gar im Ausland eröffnet wurden, sofern diese das Kantonsgebiet betreffen, insbesondere, wenn Vermögenswerte sicherzustellen und zu verwerten sind.
Zugehörige Objekte
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