Energie und Klima
Energieförderprogramm 2024
Die Fördergelder für das Jahr 2024 sind ausgeschöpft.
Die Erfassung und Eingabe von Fördergesuchen ist aufgrund der ausgeschöpften Fördergelder nicht mehr möglich. Ob im nächsten Jahr erneut Fördergelder zur Verfügung gestellt werden können, kann erst ab Mitte Januar 2025 kommuniziert werden.
Am Grundsatz - keine rückwirkende Förderung - wird auch künftig festgehalten. Sollte im nächsten Jahr erneut ein Energieförderprogramm zur Verfügung gestellt werden können, sind nur Massnahmen förderberechtigt, welche zum Zeitpunkt der Gesuchseingabe noch nicht gestartet sind.
Abschluss der Förderprogramm 2024, 2023 oder 2022 erfassen und einreichen
Zusammen mit einer Förderzusage haben Sie eine Frist erhalten, um die Massnahmen umzusetzen, deren Abschluss zu erfassen und der zugewiesenen Bearbeitungsstelle einzureichen. Loggen Sie sich dazu direkt im Webportal ein: Gesuchsportal für den Kanton Obwalden.
Dabei sind die nachfolgenden Unterlagen zu beachten:
• Fördermodell 2024 Kanton Obwalden
• Allgemeine Förderbedingungen und erforderliche Beilagen 2024
• Harmonisiertes Fördermodell der Kantone (HFM 2015)
Impulsberatungen 2024
Mit den Impulsberatungen „erneuerbar Heizen“ beabsichtigt der Bund, die Gebäudeeigentümer zum Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energien zu animieren. Weitere Informationen finden Sie unter: www.erneuerbarheizen.ch.
Schulung / Kurse und Weiterbildung für Fachleute im Energiebereich
www.energie-zentralschweiz.ch/veranstaltungen/agenda.html
Mit dem Ziel, einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung im Gebäudebereich zu leisten, möchten wir Sie auf das Weiterbildungsangebot aufmerksam machen.
Informationsplattform der Zentralschweizer Kantone
Unter www.energie-zentralschweiz.ch haben die Zentralschweizer Kantone eine gemeinsame Informationsplattform zum Thema Energie in der Zentralschweiz geschaffen. Es werden aktuelle Veranstaltungen, Praxisbeispiele, wichtige Hinweise zum Vollzug, die Energie-Beratungsstellen, die kantonalen Förderprogramme sowie wichtige Informationen zu den Aktivitäten in den Kantonen und Gemeinden aufgeführt.
Energie- und Klimakonzept 2035
Das Energie- und Klimakonzept 2035 bildet die Grundlage für die Energie- und Klimapolitik des Kantons Obwalden in den kommenden Jahren. Es wurde vom Regierungsrat mit Beschluss vom 27. September 2022 festgelegt und am 2. Dezember 2022 vom Kantonsrat zur Kenntnis genommen. Das Energie- und Klimakonzept 2035 durchlief eine interne und eine externe Vernehmlassung und ist damit breit abgestützt. Im Energie- und Klimakonzept 2035 sind drei übergeordnete Ziele für die Entwicklung im Kanton Obwalden festgehalten:
- Der Kanton Obwalden steigert die Produktion von Strom aus neuer erneuerbarer Energie bis ins Jahr 2035 um mindestens den Faktor 10;
- Der Kanton Obwalden reduziert die Treibhausgasemissionen im Kantonsgebiet vom Jahr 2019 bis ins Jahr 2035 um mindestens Netto 55 Prozent;
- Die Verwaltung des Kantons Obwalden reduziert die Treibhausgasemissionen aus Verwaltungstätigkeit bis 2040 auf Netto-Null.
Im Massnahmenkatalog sind insgesamt 29 Massnahmen mit konkreten Zielvorgaben (Zwischenziel 2027, Endziel 2035) formuliert. Gemäss Beschluss des Kantonsrats sollen zwei der ursprünglich 30 Massnahmen nicht umgesetzt werden (M1 Förderung energieeffiziente, emissionsarme/emissionsfreie Motorfahrzeuge, B3 Klimabeirat bestehend aus Schüler/innen ab Sekundarstufe 1 einführen). Eine zusätzliche Massnahme bezüglich Priorisierung von Neukonzessionierungen und Konzessionserneuerungen (E8) wurde durch den Kantonsrat ergänzt.
Am 24. Mai 2024 hat der Kantonsrat die Finanzierung der Umsetzung durch einen Rahmenkredit für die Jahre 2024 bis 2029 beschlossen.
Aktuelles
- Umsetzung Massnahmen V1 und V2: Erste kantonseigene PV-Anlage und Ladestation für Elektroautos in Obwalden
- Umsetzung Massnahme LF1-3: Obwalden Klimamassnahmen in der Landwirtschaft
Publikationen
Energieregion Obwalden
Der Kanton Obwalden ist zusammen mit den Gemeinden und dem EWO am Verein Energieregion Obwalden beteiligt. Durch die enge Zusammenarbeit werden Projekte im Kanton effizient umgesetzt und gemeinsame Lösungen gefunden. Weitere Informationen zu den Aktivitäten finden Sie auf der Webseite des Vereins.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08.00 bis 11.45 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr
Vor Feiertagen bis 16.00 Uhr
Personen
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Zugehörige Objekte
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